Aufhebung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung beschlossen
Der Bund wird alle Corona-Testpflichten zum 1. März 2023 aufheben. Daher wird die bisher geltende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zum 1. März 2023 vollständig aufgehoben. Darauf hat sich das Kabinett i verständigt. Die Corona-Schutz-Verordnung hatte zuletzt lediglich noch Ausnahmen von den nun aufzuhebenden bundesweit einheitlichen Testnachweispflichten sowie eine Maskenempfehlung für den ÖPNV und öffentlich zugängliche Innenräume bei fehlendem Mindestabstand enthalten.
Damit gelten künftig nur noch die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes vorgegebenen Maskenpflichten z. B. für den Besuch von Bewohnern oder Patienten in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen. Landeseigene Corona-Regeln – wie etwa die Isolationspflicht für Corona-Infizierte – gibt es bereits seit dem 3. Februar nicht mehr.

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Krostitz
Mit der geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung entfallen die Beschränkungen für den Zugang in unser Rathaus. Die Gemeindeverwaltung ist damit ab sofort zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Trotz der Lockerungen wird das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und die Einhaltung des Mindestabstandes empfohlen.