Wahl
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Gemeinde- und Ortschaftsratswahl (Kommunalwahl) am 26.Mai 2019
Wahlberechtigte und Wählbarkeit
Wählbar sind Bürger der Gemeinde / Ortschaft, sofern sie nicht nach § 31 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
Bürger der Gemeinde / Ortschaft ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde bzw. Ortschaft wohnt.
Einreichung des Wahlvorschlages
Parteien oder Wählervereinigungen können Wahlvorschläge einreichen, die die jeweiligen Bewerber für einen Wahlkreis enthalten. Die Wahlvorschläge müssen von einer Anzahl von Wahlberechtigten, die keine Bewerber des Wahlvorschlags sind, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften). Von dieser Pflicht befreit sind Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen, die im Sächsischen Landtag oder seit der letzten Wahl im Gemeinde-/Ortschaftsrat aufgrund eigenen Wahlvorschlags vertreten sind. Dies gilt auch für Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählervereinigungen, wenn sie von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Gemeinde-/Ortschaftrat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben sind.
Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz – KomWG) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministerium des Innern zur Durchführung des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaats Sachsen (Kommunalwahlordnung – KomWO) aufzustellen und einzureichen
Wahlvorschläge für die Gemeinde-/Ortschaftsratswahl können frühestens am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wahl und müssen spätestens am 21.März 2019 bis 18:00 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Dübener Str. 1, 04509 Krostitz eingereicht werden.
(Die öffentliche Bekanntmachung der Wahl erfolgt voraussichtlich am 02.Februar 2019 im Amtsblatt der Gemeinde Krostitz.)
Dokumente für die Einreichung des Wahlvorschlages:
Anlage 16 Wahlvorschlag
Anlage 17 Zustimmungserklärung
Anlage 19 Niederschrift Bewerberaufstellung
Anlage 20 Versicherung an Eides statt
Anlage 21 Bescheinigung Wahlrecht
Beiblatt zu Anlage 16
Bestätigung nach § 6c KomWG
Erklärung gemäß § 6a (3) KomWG