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Zentrale Dienste / Bürgerservice

Hauptamtsleiter

Herr Kittel

034295/75014

christoph.kittel@krostitz.com

Bürgerbüro
Frau Kandler
034295-75042
buergerservice@krostitz.com

Frau Kutter
034295-75011
buergerservice@krostitz.com

Gewerbeamt

Gewerbemeldungen können Sie entweder persönlich im Bürgerbüro vornehmen oder die vollausgefüllten Formulare per Post / Email an die Gemeindeverwaltung senden . Dazu verwenden Sie bitte die nachfolgend verlinkten Formulare.

Bitte beachten Sie, dass auch bei Namensänderungen (z.B. durch Heirat) eine Gewerbeummeldung zu erstatten ist.

Einwohnermeldeamt

Was benötige ich zur Beantragung eines neuen Personalausweises?

  • das alte Dokument als Nachweis (bei Verlust andere Identitätspapiere zum Beispiel Pass oder Geburtsurkunde)
  • die Vorlage der Geburtsurkunde im Original bei der Erstbeantragung
  • 46€ in bar
  • 6€ für Bilder die im Passamt aufgenommen werden oder ein elektronisch übermitteltes Bild von zertifizierten Fotografen https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ , DM

Bei Minderjährigen (die noch nicht 16 Jahre alt sind) sind weitere Voraussetzungen zu beachten. Das minderjährige Kind sowie mindestens ein/-e Sorgeberechtigte/-r müssen bei der Beantragung immer mit anwesend sein. Für Kinder unter 6 Jahren empfehlen wir die Bildaufnahme über einen Fotografen.

Was benötige ich zur Beantragung eines neuen Reisepasses?

  • als Nachweis ist das alte Dokument vorzulegen (bei Erstbeantragung oder Verlust andere Identitätspapiere, zum Beispiel Personalausweis)
  • 70€ in bar
  • 6€ für Bilder die im Passamt aufgenommen werden oder ein elektronisch übermitteltes Bild von zertifizierten Fotografen https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ , DM

Antragsberechtigte bei Minderjährigen

  • beide Sorgeberechtigte
  • Vorlage einer Sorgerechtserklärung (Urkunde vom Jugendamt oder notarielle Erklärung) wird empfohlen
  • soweit die Antragstellung nur von einem Sorgeberechtigten vorgenommen wird, ist die Zustimmungserklärung des anderen Sorgeberechtigten vorzulegen
  • bei alleinigem Sorgerecht ist eine Negativbescheinigung vom Jugendamt vorzulegen
  • bei Ableben des anderen Elternteils, ist die Sterbeurkunde vorzulegen
  • Das minderjährige Kind muss bei der Beantragung immer mit anwesend sein.

Beantragung Führungszeugnis/ Auskunft Gewerbezentralregister

Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.

Link zum Online-Portal des BfJ: www.fuehrungszeugnis.bund.de

Das beantragen von Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist im Bürgerbüro weiterhin möglich. Dazu wird ein gültiges Ausweisdokument ( Personalausweis oder Reisepass) und 13€ in bar benötigt.

Anmeldung Wohnung

 Wohnungsgeber ist ab 01.11.2015 verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung einer Wohnung mitzuwirken. Das Bundesmeldegesetz sieht in § 19 vor, dass dem Meldepflichtigen in bestimmten Fällen eine Bestätigung des Wohnungsgebers zur Vorlage bei der Meldebehörde ausgestellt werden muss.
Ein Muster der Wohnungsgeberbestätigung finden Sie unter nachfolgendem Link: Wohnungsgeberbestätigung

Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)

Ab dem 01.06.2026 stellt die Gemeinde Krostitz die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) zur Verfügung. Dadurch können Sie Ihren Wohnsitz bequem und sicher von zu Hause aus anmelden – ein Termin im Rathaus ist nicht mehr erforderlich.

Über den bundesweit angebotenen Online-Service haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hauptwohnsitz vollständig digital umzumelden. Der Ablauf ist übersichtlich gestaltet und wird zusätzlich anhand einer kurzen Videoanleitung erklärt.

Ihre Vorteile:

  • Wohnsitzanmeldung rund um die Uhr online möglich
  • kein persönliches Erscheinen im Rathaus nötig
  • zügige und sichere Bearbeitung

So funktioniert die Anmeldung:

Auf der zentralen Plattform finden Sie alle wichtigen Informationen zum Ablauf sowie zu den technischen Voraussetzungen (z. B. zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion). Der Dienst ist über folgenden Link erreichbar:

https://wohnsitzanmeldung.gov.de

Voraussetzungen:

  • ein Personalausweis oder eine eID mit aktivierter Online-Funktion
  • ein geeignetes Endgerät (z. B. Smartphone oder Kartenlesegerät)
  • die passende Ausweis-App

Weitere Informationen erhalten Sie direkt auf der genannten Website. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess geführt, und alle Anforderungen werden verständlich erläutert.

Öffnungszeiten

Montag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.30 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.30 Uhr
Freitag nach Vereinbarung

SB Straßenverkehrsbehörde & Brandschutz
Frau Fischer
034295-75027
Ordnungsamt@krostitz.com

SB Ordnungsamt/Personal
Frau Egert
034295-75023
alina.egert@krostitz.com

Standesamt
Frau Kandler
034295-75042
standesamt@krostitz.com

SB Zentrale Dienste, Schulen, Kita
Frau Haase
034295-75026
dina.haase@krostitz.com