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Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „B 2, Neubau Geh- und Radweg nördlich Leipzig, Bauabschnitt Süd“

Die Landesdirektion Sachsen führt auf Antrag der LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 17a des Bundesfernstraßengesetzes a.F. (FStrG) in Verbindung mit § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes a.F. (VwVfG) und § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) durch.