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Vorläufiges Ergebnis der Bürgermeisterwahl

Das vorläufige Ergebnis der Bürgermeisterwahl wird nachfolgend zur Information veröffentlicht. Die Ermittlung und Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses erfolgt am 07.09.2026 um 11.00 Uhr durch den Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Krostitz.

Die Veröffentlichung auf dieser Internetseite stellt zudem keine öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses im Sinne des Kommunalwahlgesetzes dar. Die amtliche Bekanntmachung des vom Gemeindewahlausschuss ermittelten und festgestellten Wahlergebnisses erfolgt im kommenden Amtsblatt der Gemeinde Krostitz.