Information zur Entgeltzahlung für die Veröffentlichung von Annoncen im redaktionellen (nicht amtlichen) Teil des Amtsblattes:
Für die Veröffentlichung von Annoncen im Amtsblatt der Gemeinde gelten folgende Entgelte:
Die Höhe des Entgeltes bemisst sich nach der Größe der Annonce wie folgt:
9 cm breit bis 3,5 cm hoch (einspaltig) – 10,00 €
9 cm breit bis 7,0 cm hoch (einspaltig) – 20,00 €
9 cm breit bis 14,0 cm hoch (einspaltig) – 35,00 €
9 cm breit bis 28,0 cm hoch (einspaltig) – 45,00 €
18 cm breit bis 14,0 cm hoch (A 5) – 45,00 €
18 cm breit bis 28,0 cm hoch (A 4) – 75,00 €
18 cm breit bis 28,0 cm hoch (A 4) (letzte Seite Amtsblatt) – 85,00 €
Das Entgelt für eine im letzten Amtsblatt des Jahres erscheinende Annonce wird erlassen, wenn ein Auftraggeber in jedem Amtsblatt des Kalenderjahres eine Anzeige veröffentlicht hat.
Die Zahlung des Entgeltes hat nach Rechnungslegung an die Gemeindekasse zu erfolgen.
Bekanntmachungen von ortsansässigen Vereinen und gemeinnützigen Institutionen fallen nicht unter den Begriff der entgeltpflichtigen Anzeigen.
Termine zum Redaktionsschluss
Nachfolgend die Termine* zum Redaktionsschluss und Erscheinungstage für unsere nächsten Amtsblätter:
Redaktionsschluss: 11.06.2024 Erscheinungsdatum: 21./22.06.2024
Redaktionsschluss: 23.07.2024 Erscheinungsdatum: 02./03.08.2024
Redaktionsschluss: 03.09.2024 Erscheinungsdatum: 13./14.09.2024
Redaktionsschluss: 15.10.2024 Erscheinungsdatum: 25./26.10.2024
Redaktionsschluss: 12.11.2024 Erscheinungsdatum: 22./23.11.2024
Redaktionsschluss: 10.12.2024 Erscheinungsdatum: 20./21.12.2024
*Änderungen vorbehalten
Bei terminlichen gebundenen Veröffentlichungen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung unter Telefon 034295 – 75018 oder per E-Mail unter info@krostitz.com
Die angeführten Entgelte gelten pro Einzelannonce in der jeweils relevanten Größe. Für sämtliche Inhalte der Annonce (u.a. Bildrechte) ist der Einreichende verantwortlich.