Gemeinde Krostitz

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Zentrale Dienste / Bürgerservice

Leiterin
Frau Anders
034295-75014
nadine.anders@krostitz.com

Bürgerbüro
Frau Kandler
034295-75042
christine.kandler@krostitz.com

Frau Kutter
034295-75011
alexandra.kutter@krostitz.com

Gewerbeamt

Gewerbemeldungen können Sie entweder persönlich im Bürgerbüro vornehmen oder die vollausgefüllten Formulare per Post / Email an die Gemeindeverwaltung senden . Dazu verwenden Sie bitte die nachfolgend verlinkten Formulare.

Bitte beachten Sie, dass auch bei Namensänderungen (z.B. durch Heirat) eine Gewerbeummeldung zu erstatten ist.

Einwohnermeldeamt

Was benötige ich zur Beantragung eines neuen Personalausweises?

  • das alte Dokument als Nachweis (bei Verlust andere Identitätspapiere zum Beispiel Pass oder Geburtsurkunde)
  • die Vorlage der Geburtsurkunde im Original bei der Erstbeantragung n
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild  
  • 37€ in bar

Bei Minderjährigen (die noch nicht 16 Jahre alt sind) sind weitere Voraussetzungen zu beachten. Das minderjährige Kind sowie mindestens ein/-e Sorgeberechtigte/-r müssen bei der Beantragung immer mit anwesend sein.

Was benötige ich zur Beantragung eines neuen Reisepasses?

  • als Nachweis ist das alte Dokument vorzulegen (bei Erstbeantragung oder Verlust andere Identitätspapiere, zum Beispiel Personalausweis)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • 70€ in bar

Antragsberechtigte bei Minderjährigen

  • beide Sorgeberechtigte
  • Vorlage einer Sorgerechtserklärung (Urkunde vom Jugendamt oder notarielle Erklärung) wird empfohlen
  • soweit die Antragstellung nur von einem Sorgeberechtigten vorgenommen wird, ist die Zustimmungserklärung des anderen Sorgeberechtigten vorzulegen
  • bei alleinigem Sorgerecht ist eine Negativbescheinigung vom Jugendamt vorzulegen
  • bei Ableben des anderen Elternteils, ist die Sterbeurkunde vorzulegen
  • Das minderjährige Kind muss bei der Beantragung immer mit anwesend sein.

Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.

Link zum Online-Portal des BfJ: www.fuehrungszeugnis.bund.de

Das beantragen von Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist im Bürgerbüro weiterhin möglich. Dazu wird ein gültiges Ausweisdokument ( Personalausweis oder Reisepass) und 13€ in bar benötigt.

 Wohnungsgeber ist ab 01.11.2015 verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung einer Wohnung mitzuwirken. Das Bundesmeldegesetz sieht in § 19 vor, dass dem Meldepflichtigen in bestimmten Fällen eine Bestätigung des Wohnungsgebers zur Vorlage bei der Meldebehörde ausgestellt werden muss.
Ein Muster der Wohnungsgeberbestätigung finden Sie unter nachfolgendem Link: Wohnungsgeberbestätigung

Öffnungszeiten

Montag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.30 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.30 Uhr
Freitag nach Vereinbarung

Feuerwehr / Ordnungsamt
Frau Fischer
034295-75023
marleen.fischer@krostitz.com

Standesamt
Frau Anders
034295-75014
nadine.anders@krostitz.com

Personal
Frau Flemmig
034295-75023
carola.flemmig@krostitz.com

Schule/ Kita
Frau Haase
034295-75026
dina.haase@krostitz.com